Der Transportprozess im internationalen Speditionsgeschäft durchläuft immer die gleichen Schritte. Damit Sie vor unerwarteten Kosten geschützt sind, ist es wichtig, dass Sie diese Schritte und die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu genau kennen. Wir von der Transport Joker GmbH geben Ihnen einen kleinen Überblick.
Von der Abholung bis zur Ankunft beim Kunden
Für einen erfolgreichen Exportversand sind einige Schritte nötig, damit die Ware heil und sicher beim Kunden ankommt. Beachten Sie immer die genauen vertraglich geregelten Bedingungen, denn diese legen fest, wer die Kosten für jeden Schritt übernehmen muss. Wenn Sie wenig Erfahrung im internationalen Transport haben, lassen Sie sich dazu von einem Spezialisten beraten, um unerwartete Kosten vermeiden zu können.
Schritt 1: Die Abholung beim Produzenten und Transport bis zum Hafen
Je nachdem, wie die vertraglichen Bedingungen in den Incoterms geregelt sind, ist entweder der Hersteller für den Versand der Waren bis an den Exporthafen verantwortlich oder der Kunde lässt die Ware entsprechend abholen. Bei den Bedingungen EXW (Lieferung ab Werk) und FCA (frei Frachtführer) ist beispielsweise der Empfänger für den Versand zuständig. In jedem Falle erfolgt aber als erster Schritt der Transport von der Produktionsfirma bis zum Exporthafen, entweder auf der Straße oder der Schiene.

Schritt 2: Die Verladung aufs Schiff und der Versand in den Zielhafen
Ist die Ware erstmal am Absender-Hafen angekommen, erfolgt die Verladung in das Schiff und die Reise ins Zielland beginnt. Damit dies jedoch reibungsfrei abläuft, muss zunächst noch eine Exportverzollung stattfinden. Der sogenannte Zollagent erklärt den Inhalt der Sendung und entrichtet die anfallenden Gebühren. Der Spediteur wiederum muss erklären, dass er die angemeldeten Waren erhalten hat und diese unbeschädigt sind. Dieser Vorgang wird als Ursprungsbehandlung bezeichnet.
Die notwendigen Dokumente für die Exportverzollung variieren entsprechend dem Ursprungsland. Es ist daher einige Erfahrung notwendig, damit dieser behördliche Vorgang reibungsfrei ablaufen kann. Im Anschluss erfolgt der Transport auf dem Schiff bis an den Zielhafen.
Schritt 3: Die Ankunft im Zielland und Entladung aus dem Schiff
Wenn die Ware im Zielland eingetroffen ist, erfolgt die Entladung aus dem Schiff. Da mit dem Transport nun auch der Grenzübertritt stattgefunden hat, muss eine Importverzollung stattfinden, die analog zur Exportverzollung erfolgt:
- Deklaration der Waren
- Entrichtung des Importzolls
- Erklärung der Vollständigkeit und Schadenfreiheit der Waren durch die Spedition
Schritt 4: Der Transport vom Zielhafen bis zum Endkunden
Im Anschluss erfolgt der letzte Transportweg vom Hafen bis zum Empfänger. Dies kann entweder ein Produktionsbetrieb sein, in dem die Güter weiterverarbeitet werden oder auch ein Lager, in dem die Ware auf den Transport zum Endkunden wartet. Der Endkunde muss die Vollständigkeit bescheinigen und auch erklären, dass die Ware beim Transport nicht beschädigt wurde.
Internationale Transporte müssen also genau geplant und vertraglich geregelt werden. Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten, wenn Sie keine Erfahrung in der Abwicklung haben.