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Umzug in die Schweiz: Zollbestimmungen, die Sie kennen müssen!

Mit einem Umzug in die Schweiz verlagern Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Entsprechend sind Sie verpflichtet, je nach Art Ihres persönlichen Eigentums Zollgebühren zu entrichten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie ein Umzug ins Ausland reibungslos abläuft.

Inhalt:

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Muss man bei einem Umzug ins Ausland Zollbestimmungen beachten?
  3. Welche Kosten können anfallen?
  4. Wie unterstützt ein professionelles Umzugsunternehmen?
Schweizer Flagge und Berge
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für persönliche und alltägliche Gegenstände müssen Sie im Regelfall keine Zollgebühren entrichten.
  • Bei der Einfuhr von Fahrzeugen und anderen Wertobjekten können Zollgebühren anfallen, die sich nach Art, Wert und weiteren Eigenschaften richten.
  • Ein professionelles Umzugsunternehmen wie die Transport Joker GmbH nimmt Ihnen viele Mühen der Verzollung ab.

Muss man bei einem Umzug ins Ausland Zollbestimmungen beachten?

Bei einem Umzug in die Schweiz müssen Sie nicht fürchten, jeden einzelnen Bestandteil Ihres Hausrats vorzuzeigen und zu verzollen. Die schweizerischen Zollbehörden sind mit privaten Umzügen vertraut und erlauben es im Regelfall, private Besitztümer ohne Zollgebühren ins Land einzuführen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Möbel und weiterer Hausrat
  • Elektrogeräte aller Art
  • Bücher und sonstige Medien
  • Fahrräder 

Sie müssen trotzdem eine Zolldeklaration ausfüllen und hierbei detailliert angeben, welche Objekte Sie ins Land einführen. Es sollte hierbei deutlich werden, dass Sie keine gewerblichen Zwecke mit Ihrem Hausrat anstreben, da dies Zollgebühren mit sich bringen dürfte. Abhängig vom Familienstand und Ihrer Wohnsituation gibt es Freigrenzen, die Sie bei einem privaten Umzug und einem gewöhnlichen Hausstand kaum erreichen werden. Die zollfreie Einfuhr ist spätestens zwei Jahre nach Umzug zu deklarieren.

Welche Kosten können anfallen?

Kosten in Form von Zollgebühren können neben dem Überschreiten der Freibeträge für bestimmte Einfuhrgüter anfallen. Selbst wenn diese ausschließlich privat genutzt werden, ist eine einmalige Verzollung bei Grenzübertritt unvermeidlich. Dies gilt am häufigsten für Ihr Kraftfahrzeug, wobei sich die Zollgebühren an Alter und Bauart sowie den CO2-Emissionen des Fahrzeugs orientieren.

Auch für gesonderte Objekte sind im Regelfall eine Verzollung und das gesonderte Ausfüllen einer entsprechenden Deklaration notwendig. Zu diesen Einfuhrgütern gehören beispielsweise:

  • Waffen aller Art
  • Medikamente und Chemikalien
  • (Haus-)Tiere

Informieren Sie sich frühzeitig bei den schweizerischen Zollbehörden, ob Sie für einzelne Besitztümer mit Zollgebühren rechnen müssen. Von wenigen Euro/Franken bis zum drei- oder vierstelligen Betrag sind Zollgebühren je nach Art des Einfuhrguts denkbar.

Wie unterstützt ein professionelles Umzugsunternehmen?

Um Ihre Fragen zur Verzollung rechtzeitig abzuklären und sich zahlreiche Formalitäten zu ersparen, steht Ihnen die Transport Joker GmbH als leistungsstarkes Umzugsunternehmen zur Seite. Wir sind als Umzugsunternehmen in Ludwigsburg bestens mit den Herausforderungen vertraut, die bei einem Umzug ins Ausland anfallen.
Ob in die Schweiz, nach Frankreich oder ein anderes Land – wir kümmern uns um die verlässliche Einfuhr Ihres gesamten Besitzstands. Schließlich ergeben sich auch innerhalb der EU spezielle Regelungen, je nach Art des eingeführten Eigentums. Sprechen Sie uns also rechtzeitig an, wenn Sie auf ein starkes Team für einen reibungslosen Umzug in die Schweiz vertrauen möchten.

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