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Das müssen Vermieter und Vermieterinnen über eine Entrümpelung wissen

Nicht alle Mieter und Mieterinnen hinterlassen eine Wohnung nach dem Auszug „besenrein“. Gerade bei einer Messie-Wohnung werden Sie als Vermieter bzw. Vermieterin frühzeitig handeln wollen, um den Wert Ihres Wohnraums zu erhalten und diesen für neue Mieter und Mieterinnen herzurichten. Unser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie als Vermieter oder Vermieterin handeln dürfen und wie Ihnen ein professionelles Unternehmen wie die Transport Joker GmbH helfen kann.

Inhalt:

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Darf ein Vermieter oder eine Vermieterin eine Entrümpelung in Auftrag geben?
  3. Wie lange dauert die Entrümpelung?
  4. Wann steht die Wohnung wieder zur Verfügung?
Das müssen Vermieter über eine Entrümpelung wissen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wird einer Aufforderung zur Beseitigung von Gerümpel nicht nachgekommen, haben Vermieter und Vermieterinnen das Recht, die Entrümpelung aktiv einzuleiten.
  • Die Kosten für die Entrümpelung können Vermieter und Vermieterinnen abhängig von den Umständen an die Mieter und Mieterinnen weitergeben.
  • Mit einem erfahrenen und professionellen Entrümpelungsunternehmen ist der Mietraum oft schon binnen ein oder zwei Tagen wieder nutzbar.

Darf ein Vermieter oder eine Vermieterin eine Entrümpelung in Auftrag geben?

Ob und wann Sie als Vermieter oder Vermieterin eine Entrümpelung beauftragen können, hängt von den konkreten Umständen ab. Wir geben Ihnen typische Praxisbeispiele mit Handlungsanleitungen:

  • Öffentlicher Raum: Es befinden sich herrenlose Objekte in Ihrem Treppenhaus oder Keller, um die sich niemand über Wochen und Monate hinweg kümmert? Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Mietern und Mieterinnen auf, beispielsweise persönlich oder per Wurfzettel im Briefkasten. Fordern Sie die unbekannten Eigentümer und Eigentümerinnen auf, das Gerümpel zu beseitigen, und setzen Sie hierbei eine Frist. Wird dieser Frist nicht nachgekommen, können Sie die Entrümpelung einleiten.
  • Messie-Wohnung: Sie haben den Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Mieter oder eine Mieterin nicht pfleglich mit dem angemieteten Wohnraum umgeht. Auch hier ist die direkte Kontaktaufnahme der erste Schritt. Sollte dem Schritt nicht nachgekommen werden, ist eine Kündigung der Mietpartei denkbar. Oft verlassen diese die Wohnung im Streit und nehmen keine eigene Entrümpelung vor, sodass Sie als Vermieter bzw. Vermieterin gefordert sind.
  • Todesfall: Eine Wohnung kann auch dann zu entrümpeln sein, wenn der einzige Bewohner bzw. die einzige Bewohnerin verstorben ist. Hierbei sollten Sie mit den Angehörigen eine Lösung finden, die zunächst für die Räumung der Mietwohnung verantwortlich sind. Auch hier kann drohen, dass Sie auf dem Aufwand und den Kosten der Entrümpelung sitzen bleiben.

Wie lange dauert die Entrümpelung?

Eine eigenhändig durchgeführte Entrümpelung kann sich über Tage und Wochen ziehen. Dies gilt umso mehr bei einer privaten Durchführung durch Mieter und Mieterinnen sowie Angehörige, die eine genaue Prüfung des Hausrats vornehmen.

Sofern Sie die Entrümpelung selbst organisieren, ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Unternehmen wie der Transport Joker GmbH anzuraten. Gerne nehmen wir eine Sichtung von Wohnung oder Treppenhaus vor und geben eine verlässliche Abschätzung für den Aufwand. Meist ist die Entrümpelung binnen ein oder zwei Tagen erledigt.

Wann steht die Wohnung wieder zur Verfügung?

Beachten Sie, dass eine Entrümpelung allein noch nicht zu einem neuen, lebenswerten Wohnraum führt. Gerade in Messie-Wohnungen kann der verwahrloste Zustand eine Grundreinigung notwendig machen – nicht zuletzt wegen der Geruchsbildung durch Abfälle. Gerne berät Sie das Team der Transport Joker GmbH, mit welchem Gesamtaufwand Sie rechnen sollten und in welchen Bereichen wir Ihnen verlässlich und schnell weiterhelfen können.

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