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Steuern Sie Ihren Umzug: So lassen sich Umzüge von der Steuer absetzen!

Ein Umzug ist teuer, manchmal aber auch unvermeidlich. Egal, ob Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen, beruflich die Stadt wechseln oder wegen einer Kündigung ausziehen müssen – im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie sich zumindest einen Teil der Kosten zurückholen. Bei uns erfahren Sie, wie das geht.

Inhalt:

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann lassen sich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
  3. Welche Umzugskosten lassen sich absetzen?
  4. Wie lassen sich die Kosten für einen privaten Umzug absetzen?
Umzug von der Steuer absetzen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für einen beruflichen Umzug können Sie zu einem Großteil als Werbungskosten absetzen.
  • Einmalig pro Umzug können Sie die Pauschale für sonstige Umzugskosten nutzen.
  • Bei einem privaten Umzug können Sie die Kosten für ein Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Wann lassen sich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Am einfachsten lassen sich Umzugskosten von der Steuer absetzen, wenn es sich um einen beruflichen Umzug handelt. Dafür muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie ziehen um, weil Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin den Standort verlegt oder Sie an einen anderen Standort versetzt.
  • Der Umzug erfolgt, weil Sie zu einem neuen Unternehmen gewechselt haben.
  • Durch den Umzug verringern Sie die Fahrtzeit zu Ihrer Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde.
  • Sie beziehen oder räumen eine vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gestellte Dienstwohnung.
  • Sie ziehen an Ihren Arbeitsort und beenden dadurch eine doppelte Haushaltsführung.

Die Kosten für einen beruflichen Umzug lassen sich als Werbungskosten absetzen.

Welche Umzugskosten lassen sich absetzen?

Bei einem beruflichen Umzug lassen sich eine ganze Reihe an verschiedenen Kosten und Dienstleistungen über die Werbungskosten steuerlich absetzen:

  • Transportkosten: Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für einen gemieteten Transporter plus Kilometergeld, die Gebühren für Halteverbotsschilder oder alternativ die Beauftragung eines Umzugsunternehmens.
  • Reisekosten und Verpflegung: Die Kosten für die Fahrt und Verpflegung am Umzugstag können Sie genau wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Auch entstehende Übernachtungskosten können Sie absetzen.
  • Doppelte Mietzahlungen: Überschneidungen bei den Mietverträgen lassen sich oft nicht vermeiden. Sie können allerdings eine der doppelten Mieten plus Nebenkosten steuerlich absetzen.

Einmal pro Umzug können Sie außerdem die Pauschale für sonstige Umzugskosten nutzen. Diese beträgt ab dem 01. März 2020 820 Euro für Singles, das Doppelte für Paare und 361 Euro für jede weitere Person. Um die Umzugspauschale in Anspruch zu nehmen, müssen Sie keine Belege und Quittungen vorlegen, sondern lediglich den Umzug nachweisen.

Wie lassen sich die Kosten für einen privaten Umzug absetzen?

Erfolgt der Umzug nicht aus beruflichen Gründen, ist das Absetzen der Umzugskosten über die Werbungskosten nicht möglich. Unabhängig vom Umzugsgrund können Sie die Beauftragung eines Umzugsunternehmens als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.

In seltenen Fällen kann ein Umzug steuerlich auch als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Behinderung in eine andere Wohnung umziehen müssen.

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