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Haushaltsauflösung im Todesfall – das müssen Sie beachten!

Haushaltsauflösungen sind für die Hinterbliebenen meistens emotional und kräftezehrend. Häufig treffen Angehörige deswegen unüberlegte Entscheidungen, die im Nachhinein zu noch größeren Belastungen führen. Wie gehen Sie bei einer Haushaltsauflösung von Verstorbenen richtig vor, wie gehen Sie mit den Habseligkeiten der verstorbenen Person um und warum ist eine professionelle Lösung sinnvoll? Die Transport Joker GmbH beantwortet Ihre Fragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mietrecht – Sonderkündigungsrecht im Todesfall
  3. Was geschieht mit Wohn- und Hauseigentum im Todesfall?
  4. Das müssen Sie im Falle einer Haushaltsauflösung tun!
  5. Deswegen sollten Sie ein professionelles Unternehmen beauftragen
Haushaltsauflösung im Todesfall
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Todesfall gilt bei Mietobjekten ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wir empfehlen, das Inventar nach Verkauf, Erbe und Müll zu sortieren, um den Prozess der Haushaltsauflösung zu vereinfachen.
  • Umzugs- und Entrümpelungsfirmen sorgen für Entlastung, Beratung und Aufklärung. Das Vorgehen wird eng mit Ihnen abgesprochen.

Mietrecht – Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Sie als Hinterbliebene haben das Recht, den Mietvertrag der verstorbenen Person außerordentlich zu kündigen. Im § 580 BGB ist das Sonderkündigungsrecht festgelegt. Dieses sieht vor, dass Sie nach Kenntnis des Todesfalles innerhalb von einem Monat kündigen können. Der § 580 BGB stellt damit eine Ausnahmeregelung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten dar.

Was geschieht mit Wohn- und Hauseigentum im Todesfall?

Wenn die verstorbene Person Wohn- oder Hauseigentum hatte, entscheiden die Erben, was mit diesem passiert. Wenn für die Erben ein Umzug in das Haus oder in die Wohnung der verstorbenen Person nicht infrage kommt, empfehlen wir Ihnen, den Verkaufswert von fachkundigen Gutachterinnen und Gutachtern bestimmen zu lassen und die Immobilien zu veräußern.

Das müssen Sie im Falle einer Haushaltsauflösung tun!

Bei einer Haushaltsauflösung müssen die Hinterbliebenen das Inventar der verstorbenen Person sichten und nach Verkauf, Erbe und Sperrmüll sortieren. Dies gilt jedoch nur, wenn die rechtsgültigen Erben tatsächlich das Erbe antreten. Vermieterinnen und Vermieter müssen sich um die gesamte Entrümpelung selbst kümmern, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Wenn das Inventar aufgeteilt ist, müssen Sie gegebenenfalls Sonder- und Sperrmüll anmelden, weil die Erben selten alle Habseligkeiten einer verstorbenen Person übernehmen bzw. verkaufen können. Denken Sie auch daran, bestehende Verträge zu kündigen. Dazu zählen Folgende:

  • Internetvertrag
  • Telefonvertrag
  • Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften und Magazine
  • GEZ
  • Diverse Versicherungen
  • Bankkonten
  • Online-Abos

Deswegen sollten Sie ein professionelles Unternehmen beauftragen

Betroffenen fällt es nach dem Verlust einer engen und geliebten Person schwer, eine Haushaltsauflösung durchzuführen. Es gibt viele organisatorische Maßnahmen und Details, die Betroffene beachten müssen, was eine zusätzliche Belastung darstellt. Es lohnt sich in solchen Fällen, eine Umzugs- und Entrümpelungsfirma zu engagieren. Der Kostenaufwand ist geringer als gemeinhin angenommen und der Umgang mit den Habseligkeiten der verstorbenen Person ist respektvoll.

Professionelle und seriöse Unternehmen für Entrümpelungen wühlen sich nicht durch das Hab und Gut der verstorbenen Person, um es anschließend lieblos auf den Müll zu werfen. Die Fachkräfte für Entrümpelung besprechen das Vorgehen eng mit den Hinterbliebenen ab und leisten Entlastung, Aufklärung und Beratung. Im Trauerprozess müssen Sie sich mit einer Entrümpelungsfirma keine Gedanken um geeignete Fahrzeuge, Helfende, Genehmigungen und Abholungen machen. Es ist zudem entlastend, wenn Hinterbliebene keine Gegenstände entsorgen müssen, die einen emotionalen Bezug haben. Bei der Transport Joker GmbH stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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