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Umzugsgut ins Ausland befördern: Was ist beim Zoll zu beachten?

Internationale Umzüge sind häufig komplexer und zeitaufwendiger als nationale Umzüge. Neben der meist großen Strecke zwischen den beiden Wohnorten kommen auch bestimmte Einfuhrbedingungen und unterschiedliche gesetzliche Vorschriften ins Spiel. Darum erfordern internationale Umzüge eine präzise und ausführliche Planung, die sich sowohl um formale Abläufe als auch um rechtliche Bestimmungen kümmert.

Was ist ein Übersiedlungsgut?

Diesen Begriff werden Sie bei einem internationalen Umzug häufig begegnen, denn Ihr eigener Hausrat wird bei der Überfahrt in nicht EU-Gemeinden als genau solches bezeichnet. Anhand des Übersiedlungsguts, also Ihrem Hausstand, werden Abgaben und Steuern bestimmt, die Sie an den Zielstaat und den ansässigen Zoll abgeben müssen. Es gibt jedoch konkrete Bestimmungen, unter denen Sie ohne Abgaben übersiedeln dürfen.

Was sind die Bestimmungen für Umzugsgut?

Je nach Land müssen Sie nachweisen können, dass Sie beabsichtigen, mindestens sechs oder zwölf Monate im Ausland zu leben. Ein einfacher Weg, um die Absicht auf einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten nachzuweisen, ist ein gültiger Arbeitsvertrag im Land Ihrer Wahl, es gibt aber auch andere Wege und Möglichkeiten. Informieren Sie sich bestmöglich schon frühzeitig über die Bestimmungen für Ihr zukünftiges Heimatland.

Weltkugel zwischen Umzugskartons als Symbol für internationale Umzüge
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Was zählt als Übersiedlungsgut?

Hausrat

Zu Ihrem Hausrat zählt alles, was für den persönlichen und privaten Gebrauch in einer Wohnung bestimmt ist. Darunter fallen Möbel und Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Drucker.

Fahrzeuge

Unter Fahrzeugen werden Fahrräder sowie Krafträder inklusive Anhänger gewertet. Außerdem gelten auch bestimmte Wassersportfahrzeuge und Sportflieger als Privatfahrzeug.

Vorräte

Alles, was als übliche Menge an Vorrat im Haushalt gehandhabt wird, zählt als Übersiedlungsgut, hiervon ausgeschlossen sind Tabakwaren und Alkohol.

Instrumente und Geräte

Tragbare Instrumente werden ebenfalls als Übersiedlungsgut gehandhabt und fallen in eine gesonderte Kategorie. Größere Instrumente, die nicht getragen werden können, gehören zum Hausrat. Außerdem werden Geräte und Werkzeuge, die für eine handwerkliche Tätigkeit benötigt werden, als Übersiedlungsgut gewertet.

Haus- und Reittiere

Ihre vierbeinigen Freunde müssen Sie selbstverständlich nicht zurücklassen, es kann jedoch sein, dass es für bestimmte Tiere besondere Regelungen gibt. Beispielsweise existiert in Deutschland die Hundesteuer.

Benötige ich eine Ausfuhrgenehmigung?

Für Übersiedlungs- und Reisegut ist in der Regel keine Ausfuhrgenehmigung nötig, allerdings nur, wenn Sie Ihren Hausstand direkt oder innerhalb der ersten zwölf Monate nach Ihrem Umzug transportieren. Sie benötigen jedoch immer eine Ausfuhranmeldung, diese bekommen Sie ohne größeren Aufwand bei Ihrem örtlichen Zollamt.

Wofür benötige ich eine Ausfuhrgenehmigung?

Grundsätzlich brauchen Sie bei der Einfuhr jeglicher verbotener oder eingeschränkter Güter immer eine Ausfuhrgenehmigung. Darunter fallen Waffen und Munition aber auch medizinische Betäubungsmittel. Unser professionelles Umzugsunternehmen aus Backnang hilft Ihnen gerne beim Transport jeglicher Güter und berät Sie bezüglich der Ausfuhrgenehmigung und den Zollbestimmungen Ihres Ziellandes.

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